Schutz vor sexueller Belästigung

< zurück

Die Max-Planck-Gesellschaft lebt die Maxime einer diskriminierungsfreien Kultur, in der die Vielfalt und Verschiedenheit der Beschäftigten als Chance begriffen und in der allen gleichermaßen Respekt und Achtung entgegengebracht werden. Weder ethnische Herkunft, Abstammung oder sonstige Herkunft, Geschlecht, sexuelle Identität oder Orientierung, Religion oder Weltanschauung, Behinderung oder Alter dürfen zu persönlichen oder beruflichen Nachteilen führen und die Zugangs-, Aufstiegs- und Qualifizierungsmöglichkeiten der Einzelnen beeinflussen. Als erfolgreiche Forschungsorganisation und Arbeitgeber vieler tausend Beschäftigter ist es ein wichtiges Anliegen der Max-Planck-Gesellschaft, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor jeder Art der Diskriminierung zu schützen. Sie sieht sich zur Vorbeugung, Information und Hilfestellung verpflichtet und tritt jeglichem Verhalten, welches die Würde ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verletzt, konsequent entgegen. Alle in und im Bereich der Max-Planck-Gesellschaft tätigen Personen sind aufgefordert, an der Gestaltung eines Arbeits-, Forschungs- und Ausbildungsplatzes mitzuwirken, der von gegenseitiger Achtung und Toleranz geprägt ist und in dem sich kein Raum für Benachteiligung und Diskriminierung findet. Auf dieser Grundlage bestimmen diese Verhaltensregeln den Umgang der Max-Planck-Gesellschaft mit sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt. Dies umfasst den Schutz vor

  • sexualisierter Diskriminierung als persönlicher geschlechtsbezogener Herabsetzung,
  • sexualisierter Belästigung als dem verbalen, bildlichen, schriftlichen und/oder körperlichen Übergriff mit sexuellem Bezug,
  • sexualisierter Gewalt in Form der Nötigung und Vergewaltigung.

CODE OF CONDUCT: VERHALTENSREGELN DER MAX-PLANCK-GESELLSCHAFT"

Zur Redakteursansicht